Offen für alle
Jede Person oder Organisation, die einen Missstand im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit aufzeigen will, kann sich mit einer Beschwerde an den Ethik-Rat wenden. Weder Beschwerdeführer noch Beschuldigte müssen Mitglied eines der Verbände sein, die den Ethik-Rat ins Leben gerufen haben. Einzige Voraussetzung ist, dass die Beschwerde vermutete ethische Verstöße auf dem Gebiet der PR thematisiert und sich auf Vorgänge im Inland bezieht oder zumindest einen Bezug zu Österreich hat. Verfahren vor dem Ethik-Rat sind für alle Beteiligten kostenlos. Beschwerden werden strikt vertraulich behandelt, und Beschwerdeführer bleiben auf Wunsch gegenüber der Öffentlichkeit geheim.
Schriftliche Einreichung
Beschwerden können nur schriftlich eingereicht werden. Bitte verwenden Sie dazu das Online-Formular und geben Sie auf jeden Fall Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an. Anonyme Beschwerden können nicht behandelt werden, selbstverständlich ist jedoch absolute Vertraulichkeit gewährleistet.
Eine möglichst präzise Sachverhaltsdarstellung und Belege als PDF- oder JPG-Datei erleichtern die rasche und zielführende Behandlung Ihrer Beschwerde. Nach deren Einlangen wird der Ethik-Rat binnen zwei Wochen seine Zuständigkeit prüfen. Sie erhalten dann Bescheid, ob und wie Ihre Beschwerde behandelt wird. Alle Verfahren vor dem Ethik-Rat werden nach den Grundsätzen von Fairness und Ausgewogenheit durchgeführt. Näheres zum Verfahrensablauf erfahren Sie in der Geschäftsordnung.
Entscheidungen werden publiziert
Am Ende jedes Verfahrens vor dem Ethik-Rat steht eine von drei möglichen Entscheidungen: Bei Fehlverhalten wird eine Rüge oder – in weniger schweren Fällen – eine Mahnung ausgesprochen. Andernfalls wird festgestellt, dass kein Verstoß vorliegt. Die Entscheidung wird in der Regel publiziert. In begründeten Fällen kann die Veröffentlichung entfallen. Der Beschwerdeführer bleibt – wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht – ungenannt.