Das am 26.9.2016 gefällte und kürzlich publizierte Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Thema Gefälligkeitsberichterstattung wird vom Österreichischen PR-Ethik-Rat aus mehreren Gründen als sehr kritisch gesehen. Es unterminiert die zentrale Korrektivrolle der Medien und ist damit demokratiepolitisch bedenklich. Nach der bisherigen Judikatur wurde unbezahlte Werbung in Gestalt redaktioneller Berichterstattung zutreffend als unzulässige Täuschung des Publikums beurteilt. Das Abgehen von dieser Judikaturlinie ist ein politisch falsches Statement und ein Schlag ins Gesicht jeder Medienethik.