NEOS, Die Grünen, Der Wandel und KPÖ nehmen Selbstverpflichtung des PR-Ethik-Rats an – keine Reaktion von FPÖ, ÖVP, SPÖ und JETZT

(Wien, 24. September 2019) – Desinformation, Dirty Campaigning und intransparente Kommunikation entsprechen nicht den Grundsätzen professioneller Kommunikationsarbeit und sind eine Gefahr für die Demokratie. Dazu hat der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations eine freiwillige Selbstverpflichtung an die aktuell für den Nationalrat wahlwerbenden Parteien übermittelt. Angenommen wurde die Selbstverpflichtung bis dato von den NEOS, den Grünen, der KPÖ und der Partei „Der Wandel“. Eine Reaktion von FPÖ, ÖVP, SPÖ und JETZT blieb bis dato aus.

In fünf Punkten hat der PR-Ethik-Rat festgehalten, welche Kriterien von politischen Parteien im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation in Wahlkampagnen jedenfalls einzuhalten sind.

Bewusstsein für Verantwortung: Das Ringen um den Zuspruch der Öffentlichkeit im Zuge einer Wahlkampagne hat große Auswirkungen auf den allgemeinen gesellschaftlichen Diskurs. Aufgrund der Kommunikationsmacht der wahlwerbenden Parteien müssen diese besonders hohe ethische Standards im Diskurs einhalten. Der erste Schritt dabei ist die explizite Anerkennung dieser Verantwortung und die Selbstverpflichtung, die erwähnte Kommunikationsmacht nicht zu missbrauchen.

Respektvoller Umgang mit politischen Kontrahenten: Die Auseinandersetzungen mit politischen MitbewerberInnen bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes Wahlkampfes, gegenseitiger Respekt darf dabei dennoch nicht verloren gehen. Daher ist von persönlichen Diskreditierungen, der bewussten Verbreitung von Unwahrheiten und der Verwendung von Falschinformationen in der inhaltlichen Auseinandersetzung Abstand zu nehmen. Um das Vertrauen der Wahlberechtigten in demokratische Institutionen und den politischen Diskurs zu wahren, muss die Kommunikation zwischen und über KandidatInnen respektvoll, ehrlich und fair erfolgen und auch als solche bei den RezipientInnen erkennbar sein.

Orientierung an Fakten: Falsche Behauptungen, die dazu dienen, die eigene Position zu stärken, verzerren den Wettbewerb und widersprechen somit den Grundsätzen unserer Demokratie. Die Argumente der wahlwerbenden Parteien und Personen müssen auf Fakten basieren, Veröffentlichungen müssen aus ausschließlich korrekten und jederzeit nachvollziehbaren Informationen bestehen. Veröffentlichungen Dritter, die auf Desinformation aufbauen, dürfen nicht genutzt werden.

Transparenz: Politische Kommunikationsarbeit muss transparent gestaltet sein. Quellen und Besitzverhältnisse von Kommunikationskanälen jeglicher Art müssen stets korrekt angeführt werden. Argumente, Informationen und Behauptungen müssen durch Quellenangaben nachvollziehbar und überprüfbar sein. So muss für die RezipientInnen auch klar erkennbar sein, ob es sich bei einer Veröffentlichung um einen (Tatsachen-)-Bericht oder um die Wiedergabe der eigenen politischen Meinung handelt. Dieser Transparenz-Grundsatz hat auch in sozialen Netzwerken zu gelten. Es ist jedenfalls abzulehnen, gefälschte Seiten oder Profile („Fake Profiles“) als Teil der eigenen Community auszugeben oder gefälschte Reaktionen („Fake Likes“, „Fake Kommentare“) als tatsächliches Community-Engagement auszuweisen.

Solidarität im Kampf gegen Dirty Campaigning und die Verbreitung von Desinformation: Gegen Dirty Campaigning und die Verbreitung von Desinformation muss gemeinsam vorgegangen werden, indem diese Praktiken weder toleriert noch selbst betrieben oder als Dienstleistung angeboten werden. Von Kooperationen mit Personen bzw. Organisationen, die von derartigen Methoden Gebrauch machen, ist Abstand zu nehmen. Ziel ist die Förderung einer politischen Kultur, die auf Fakten und politischen Konzepten anstelle von Unwahrheiten, Gerüchten, Verschwörungstheorien, falschen kausalen Zusammenhängen, Übertreibungen, Untergriffen und Angriffen auf persönliche oder private Bereiche von PolitikerInnen basiert.

Die Grundlagen für die in dieser freiwilligen Selbstverpflichtung genannten Kriterien sind im Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria und im Online-Kodex des PR-Ethik-Rats festgehalten und öffentlich frei verfügbar. Abrufbar sind diese Richtlinien und die Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation bei Wahlkampagnen auf der Website http://www.prethikrat.at/selbstverpflichtung/:

Über den PR-Ethik-Rat

Der Österreichische PR-Ethik-Rat ist ein vom Public Relations-Verband Austria (PRVA) und dem Verein Österreichisches PR-Gütezeichen eingerichtetes Organ zur freiwilligen Selbstkontrolle der österreichischen PR-Branche auf Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören zwölf Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:       

Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Tel Büro PR-Ethik-Rat: +43 677 61299010

Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net

Website: www.prethikrat.at

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Nikola Donig, Generalsekretär NEOS, und Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Thimo Fiesel, Wahlkampfleiter Die Grünen, und Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

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Nationalratswahl 2019: Gegen Dirty Campaigning und Desinformation. Österreichischer PR-Ethik-Rat fordert freiwillige Selbstverpflichtung der wahlwerbenden Parteien

(Wien, 28. August 2019) – Im Diskurs um Fairness und Transparenz im Vorfeld der Nationalratswahl 2019 finden die wahlwerbenden Parteien keinen Konsens. Dabei stellen Dirty Campaigning mit persönlichen Diffamierungen und Desinformation mit der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verbreitung von Unwahrheiten nachhaltige Gefahren für die Demokratie dar. Gerade in Zeiten des Wahlkampfes ist ethisch korrekte und faktenbasierte Kommunikation gefordert. Denn das Misstrauen in Regierungen und Soziale Medien ist groß: Laut Edelman Trust Barometer 2019 vertrauen weltweit nur 48% der Menschen Regierungen und 47% Medien. In diesem Kontext fordert der österreichische PR-Ethik-Rat als neutrale Instanz eine freiwillige Selbstverpflichtung im Umgang mit Dirty Campaigning und Desinformation der wahlwerbenden Parteien. Eine entsprechende Erklärung wurde den österreichischen Parteien heute übermittelt.

In fünf Punkten hat der PR-Ethik-Rat festgehalten, welche Kriterien von politischen Parteien im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation in Wahlkampagnen jedenfalls einzuhalten sind:

1. Bewusstsein für Verantwortung

Das Ringen um den Zuspruch der Öffentlichkeit im Zuge einer Wahlkampagne hat große Auswirkungen auf den allgemeinen gesellschaftlichen Diskurs. Aufgrund der Kommunikationsmacht der wahlwerbenden Parteien müssen diese besonders hohe ethische Standards im Diskurs einhalten. Der erste Schritt dabei ist die explizite Anerkennung dieser Verantwortung und die Selbstverpflichtung, die erwähnte Kommunikations-macht nicht zu missbrauchen. Ziel ist es, Verantwortungsbewusstsein zu stärken und eine hohe Sensibilisierung für die Themen Negative oder Dirty Campaigning und Desinformation zu schaffen.

2. Respektvoller Umgang mit politischen Kontrahenten

Die Auseinandersetzungen mit politischen Gegenübern und MitbewerberInnen sowie deren Ideen bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes Wahlkampfes. Gegenseitiger Respekt darf in diesen – oft hitzig geführten – politischen Phasen dennoch nicht verloren gehen. Dies gelingt, indem programmatische Inhalte und die eigenen politischen Vorhaben ins Zentrum gerückt werden. Von kommunikativen Praktiken, welche die vermeintlichen Schwächen der politischen Kontrahenten aufgreifen, um daraus Kapital zu schlagen, anstatt sich auf die eigenen Qualitäten zu konzentrieren, soll Abstand genommen werden. Dazu zählen insbesondere persönliche Diskreditierungen, die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten über politische GegnerInnen und die Verwendung von Falschinformationen in der inhaltlichen Auseinandersetzung. Um das Vertrauen der Wahlberechtigten in demokratische Institutionen und den politischen Diskurs zu wahren, muss die Kommunikation zwischen und über KandidatInnen respektvoll, ehrlich und fair erfolgen und auch als solche bei den RezipientInnen erkennbar sein.

3. Orientierung an Fakten

Die Argumente der wahlwerbenden Parteien und Personen müssen auf Fakten basieren. Falsche Behauptungen, die dazu dienen, die eigene Position zu stärken, verzerren den Wettbewerb und widersprechen somit den Grundsätzen unserer Demokratie. Veröffentlichungen müssen aus ausschließlich korrekten und jederzeit nachvollziehbaren Informationen bestehen. Auch Veröffentlichungen Dritter, die auf Desinformation aufbauen, dürfen nicht genutzt werden, auch wenn sie beim Erreichen der eigenen politischen Ziele behilflich sein könnten.

4. Transparenz

Politische Kommunikationsarbeit muss transparent gestaltet sein. Quellen und Besitzverhältnisse von Kommunikationskanälen jeglicher Art müssen stets korrekt angeführt werden. Argumente, Informationen und Behauptungen müssen durch Quellenangaben nachvollziehbar und überprüfbar sein. So muss für die RezipientInnen auch klar erkennbar sein, ob es sich bei einer Veröffentlichung um einen (Tatsachen-)-Bericht oder um die Wiedergabe der eigenen politischen Meinung handelt. Dieser Transparenz-Grundsatz hat auch in sozialen Netzwerken zu gelten. Es ist jedenfalls abzulehnen, gefälschte Seiten oder Profile („Fake Profiles“) als Teil der eigenen Community auszugeben oder gefälschte Reaktionen („Fake Likes“, „Fake Kommentare“) als tatsächliches Community-Engagement auszuweisen. Von diesen Methoden ist auch im Umgang mit politischen Kontrahenten Abstand zu nehmen.

5. Solidarität im Kampf gegen Dirty Campaigning und die Verbreitung von Desinformation

Gegen Dirty Campaigning und die Verbreitung von Desinformation muss gemeinsam vorgegangen werden, indem diese Praktiken weder toleriert noch selbst betrieben oder als Dienstleistung angeboten werden. Von Kooperationen mit Personen bzw. Organisationen, die von derartigen Methoden Gebrauch machen, ist Abstand zu nehmen. Ziel ist die Förderung einer politischen Kultur, die auf Fakten und politischen Konzepten anstelle von Unwahrheiten, Gerüchten, Verschwörungstheorien, falschen kausalen Zusammenhängen, Übertreibungen, Untergriffen und Angriffen auf persönliche oder private Bereiche von PolitikerInnen basiert.

Die Grundlagen für die in dieser freiwilligen Selbstverpflichtung genannten Kriterien sind im Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria und im Online-Kodex des PR-EthikRats festgehalten und öffentlich frei verfügbar. Abrufbar sind diese Richtlinien und die Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation bei Wahlkampagnen auf der Website http://www.prethikrat.at/selbstverpflichtung/.

Über den PR-Ethik-Rat

Der Österreichische PR-Ethik-Rat ist ein vom Public Relations-Verband Austria (PRVA) und dem Verein Österreichisches PR-Gütezeichen eingerichtetes Organ zur freiwilligen Selbstkontrolle der österreichischen PR-Branche auf Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PREthik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:

Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Tel Büro PR-Ethik-Rat: +43 677 61299010

Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net

Website: www.prethikrat.at

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Keine Desinformation im bevorstehenden EU-Wahlkampf: Österreichischer PR-Ethik-Rat fordert freiwillige Selbstverpflichtung der wahlwerbenden Parteien

(Wien, 26. April 2019) – Desinformation ist die fahrlässige oder vorsätzliche Verbreitung von Unwahrheiten und damit eine Gefahr für die Demokratie. Besonders gefährlich sind Desinformationskampagnen in Zeiten bevorstehender Wahlen, zum Beispiel durch die gezielte Verbreitung von unbelegten Behauptungen, nicht verifizierbaren Gerüchten oder Unwahrheiten auf Social Media-Kanälen. Laut einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Herbst 2018 befürchten bereits rund 60% der EuropäerInnen Manipulation, Cyberattacken und intransparente Information im Vorfeld der kommenden Europawahlen. Im Hinblick auf die bevorstehende EU-Wahl fordert der österreichische PR-Ethik-Rat daher die wahlwerbenden Parteien zur Einhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation bei Wahlkampagnen auf. Eine entsprechende Erklärung wurde den österreichischen Parteien heute übermittelt.

In fünf Punkten hat der PR-Ethik-Rat festgehalten, welche Kriterien von politischen Parteien im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation in Wahlkampagnen jedenfalls einzuhalten sind:

Anerkennung der Verantwortung:

Das Ringen um Zuspruch in der Öffentlichkeit im Zuge einer Wahlkampagne hat große Auswirkungen auf den Diskus in der Gesellschaft. Diese Kommunikationsmacht der an Wahlkampagnen Beteiligten bedingt, dass besonders hohe ethische Standards eingehalten werden. Der erste Schritt dabei ist die bewusste und explizite Anerkennung dieser Verantwortung und das Bewusstsein, die damit verbundene Kommunikationsmacht nicht zu missbrauchen.

Fairer Wettbewerb:

Wer um Unterstützung für seine politischen Anliegen in der Bevölkerung wirbt, wirbt schlussendlich um die Legitimation durch die WählerInnen. Eine Legitimation, die wiederum auf Fakten basieren muss. Falsche Behauptungen, die dazu dienen, die eigene Position zu stärken und politische Mitbewerber zu schädigen, widersprechen den Grundsätzen unserer Demokratie. Somit müssen Veröffentlichungen aus ausschließlich korrekten und jederzeit nachvollziehbaren Informationen bestehen. Außerdem muss für die RezipientInnen klar erkennbar sein, ob es sich bei einer Veröffentlichung um einen (Tatsachen-)-Bericht oder um die Wiedergabe der eigenen politischen Meinung handelt.

Orientierung an Fakten:

Veröffentlichungen Dritter, die auf Desinformation aufbauen, dürfen nicht genutzt werden, auch wenn sie beim Erreichen der eigenen Ziele behilflich sein könnten. Desinformationskampagnen leben von Reichweiten. Indem eine Falschmeldung verbreitet wird, werden auch Desinformationskampagnen unterstützt. Hierzu gehört auch die Pflicht, den öffentlichen Diskurs auf den eigenen Plattformen zu moderieren. Jede Partei/jeder Betreiber ist dafür verantwortlich, die betriebenen und genutzten Plattformen frei von Desinformation zu halten. Die Moderation sollte auf veröffentlichten Leitlinien basieren, welche für UserInnen nachvollziehbar sind. Mit einer derartigen, öffentlich kommunizierten Leitlinie können auch Vorwürfe der Zensur entkräftet werden.

Transparenz:

Die politische Kommunikationsarbeit muss transparent gestaltet sein. Quellen müssen immer korrekt angeführt werden. Alle Argumente, Informationen und Behauptungen müssen überprüfbar und nachvollziehbar sein. Bei Verwendung von Statistiken und Daten ist ebenfalls eine lückenlose Quellenangabe erforderlich. Zitate sind zu kennzeichnen und dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Der Transparenz-Grundsatz gilt auch für den Aufbau der Communities auf Social Media Plattformen. Abzulehnen ist es jedenfalls, gefälschte Profile („Fake Profile“) als Teil der Community auszugeben oder gefälschte Reaktionen („Fake Likes“, „Fake Kommentare“) als tatsächliches Community-Engagement auszuweisen.

Solidarität im Kampf gegen Desinformation

Gegen Desinformationskampagnen muss aktiv vorgegangen werden. Wer im Netz auf vermeintliche Falschaussagen trifft, sollte beim Verbreiter weitere Informationen, wie Quellennachweise oder den jeweiligen Autor, anfragen. Bestätigt sich die Vermutung, dass es sich hierbei um die absichtliche Verbreitung von Falschinformation handelt, muss dies sofort dem Plattformbetreiber gemeldet werden.

Die Grundlagen für die in dieser freiwilligen Selbstverpflichtung genannten Kriterien sind im Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria und im Online-Kodex des PR-Ethik-Rats festgehalten und öffentlich frei verfügbar. Abrufbar sind diese Richtlinien und die Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation bei Wahlkampagnen auf der Website www.prethikrat.at.

Über den PR-Ethik-Rat

Der Österreichische PR-Ethik-Rat ist ein vom Public Relations-Verband Austria (PRVA) und dem Verein Österreichisches PR-Gütezeichen eingerichtetes Organ zur freiwilligen Selbstkontrolle der österreichischen PR-Branche auf Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:

Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Tel Büro PR-Ethik-Rat: +43 677 61299010

Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net

Website: www.prethikrat.at

 

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PR-Ethik-Rat holt Kommunikationsexperte Christoph Riedl-Daser an Bord

(Wien, 5. Februar 2019) – Der PR-Ethik-Rat holt Christoph Riedl-Daser in sein Team. Der erfahrene Kommunikationsprofi ist seit über 17 Jahren in der Kommunikationsbranche tätig: Nach langjähriger Tätigkeit als Journalist ist Riedl-Daser seit 2018 als Bereichsleiter für Solidarität, Kommunikation und Soziales bei der Caritas der Diözese St. Pölten beschäftigt und bringt damit umfangreiches Know how aus den Bereichen Journalismus, Kommunikationspraxis und ethische Handlungsweisen ein.

 

Christoph Riedl-Daser leitet seit 2018 den Bereich Solidarität, Kommunikation und Soziales bei der Caritas der Diözese St. Pölten. In dieser Funktion verantwortet er die Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising und Unternehmenskooperationen, Freiwilligenarbeit und vieles mehr. Davor war der Kommunikationsexperte von 2001 bis 2017 als Journalist im ORF, unter anderem im Aktuellen Dienst, beim Wirtschaftsmagazin ECO und im Religionsmagazin „Orientierung“ beschäftigt, sowie auch mehrere Jahre als Bundesgeschäftsführer der Katholischen Jungschar Österreichs tätig. Ehrenamtlich engagiert sich Christoph Riedl-Daser außerdem als Notfallsanitäter beim Roten Kreuz, Landesverband NÖ.

 

„In Zeiten von Fake News, Social Media-Pseudojournalismus und intransparenten Online-Geschäftsmodellen ist die Einhaltung ethischer Grundprinzipien in der Kommunikationsarbeit essentiell. Der PR-Ethik-Rat setzt genau dort an, wo rechtliche Normen fehlen, nämlich bei der ethischen Verantwortung aller Akteure im professionellen Kommunikations- und Medienbereich. Christoph Riedl-Daser bringt hier wertvolle Erfahrung aus Journalismus und Kommunikationspraxis ein und wir freuen uns, ihn in unserem Team zu haben.“, freuen sich Prof. Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende, und Peter Kleemann, stellvertretender Vorsitzender des PR-Ethik-Rats.

 

„Als jemand, der Öffentlichkeitsarbeit von beiden Seiten – Journalismus und PR – kennt, freue ich mich auf die Arbeit im PR-Ethikrat und insbesondere darauf, an der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Standards für die Branche mitzuarbeiten.“, so Christoph Riedl-Daser über seine neue Aufgabe im PR-Ethik-Rat.

 

Über den PR-Ethik-Rat

Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations steht für die freiwillige Selbstkontrolle der heimischen PR-Fachleute. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:       

Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Peter Kleemann, stv. Vorsitzender des PR-Ethik-Rats

Tel Büro PR-Ethik-Rat: +43 699 19 74 93 71

Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net

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PR-Ethik-Rat zu Mediaprint: Entgeltliche Sonderbeilage für LeserInnen nicht als bezahlte Veröffentlichung erkennbar

(Wien, 8. November 2018) – In einem Beschwerdefall betreffend die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GesmbH & Co KG spricht der PR-Ethik-Rat eine öffentliche Mahnung aus. Dabei sind Titelseite, Layout und Schriftbild einer von Mediaprint publizierten achtseitigen Sonderbeilage sehr ähnlich jener der Tageszeitung Kurier gestaltet, die Inhalte sind journalistisch aufbereitet. Ein Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Beilage findet sich hingegen nur einmal kleingedruckt im Impressum. Aus Sicht des PR-Ethik-Rats ist für MedienkonsumentInnen nahezu nicht erkennbar, dass es sich bei dieser Berichterstattung ausschließlich um bezahlte Inhalte handelt. Dieses Vorgehen widerspricht klar dem Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria (PRVA), in dem die Erkennbarkeit von bezahlten Informationsflächen gefordert wird.

 

In der dem PR-Ethik-Rat vorliegenden Beschwerde geht es um eine Beilage der Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GesmbH & Co KG, die im Dezember 2017 erschienen ist und im Rahmen einer „Themenwoche“ auf acht Seiten Informationen rund um die Stadt Wien vermittelt.

 

Dabei ist die Beilage deutlich im redaktionellen Layout der Tageszeitung Kurier gestaltet: Auf dem Titelblatt sind das Logo und die Farbgebung der Tageszeitung Kurier deutlich erkennbar und Layout und Schriftbild der gesamten Beilage entsprechen weitgehend jenem der Tageszeitung. Die Inhalte sind journalistisch und im Stil der Tageszeitung aufbereitet. Im Gegenzug dazu ist nur ein einziger Hinweis auf eine bezahlte Kooperation einmal kleingedruckt am unteren Seitenrand zu finden. Auf den ersten Blick erscheint dem Rezipienten die Beilage damit als redaktioneller Teil der Tageszeitung. Dass es sich dabei um eine bezahlte Kooperation handelt, ist für Medienkonsumenten auf den ersten Blick nicht wahrnehmbar.

 

In dieser unverhältnismäßig geringen Kennzeichnung sieht der PR-Ethik-Rat einen klaren Verstoß gegen den Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria (PRVA), der in Absatz 9 festhält:

 

Bezahlte Informationsflächen müssen als solche erkennbar gemacht sein. Unzulässige Schleichwerbung liegt dann vor, wenn für die Darstellung eines Unternehmens, eines Produktes oder einer Dienstleistung in den redaktionellen Teilen der Medien ein Platzierungsentgelt bezahlt wird, ohne dass dies für Leser, Hörer oder Zuschauer erkennbar ist.“

 

Aus diesem Grund hat der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations beschlossen, zu diesem konkreten Fall eine öffentliche Mahnung gegenüber Mediaprint auszusprechen. Der PR-Ethik-Rat wird den Sachverhalt auch an die Behörde zur Prüfung, ob ein Verstoß gegen §26 Mediengesetz hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht vorliegt, weiterleiten.

 

 

Über den PR-Ethik-Rat

Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations steht für die freiwillige Selbstkontrolle der heimischen PR-Fachleute. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

 

Rückfragen:       

Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Peter Kleemann, stv. Vorsitzender des PR-Ethik-Rats

Tel Büro PR-Ethik-Rat: +43 699 19 74 93 71

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Presseinformation: PR-Ethik-Rat zu Agentur HM Sports: Redaktionelle Berichterstattung kann nicht garantiert werden

(Wien, 7. November 2018) – In einem Beschwerdefall betreffend die PR-Agentur HM Sports spricht der PR-Ethik-Rat eine öffentliche Mahnung aus. In Angeboten an Kunden verspricht die Agentur garantierte redaktionelle Berichterstattung mit Bestimmbarkeit von Text und Bild und ohne werblicher Kennzeichnung in österreichischen Medien. Dieses Vorgehen widerspricht klar dem Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria (PRVA), in dem festgehalten ist, dass redaktionelle Berichterstattung nicht garantiert werden kann.

 

In der dem PR-Ethik-Rat vorliegenden Beschwerde geht es um ein Angebot der PR-Agentur HM Sports, in dem Kunden unter dem Titel eines sogenannten „PR-Tools“ mediale Betreuung mit garantierter Platzierung in ausgesuchten Print- und Online-Sportfachmedien vorgestellt wird. Im Angebot wird das Tool ausdrücklich von Advertorials und redaktionellem Text abgegrenzt. Auf Anfrage zu dieser Beschwerde gibt die Agentur in ihrer Stellungnahme an, dass gemeinsam mit den Kunden Themen für Medien vorgeschlagen werden und die Medien selbst und freiwillig entscheiden, ob sie redaktionell darüber berichten werden und wie ein allfälliger Beitrag gestaltet würde. Für die Veröffentlichung derartiger Inhalte wird kein Entgelt an das Medium bezahlt.

 

Das Gewähren einer Erfolgsgarantie steht klar im Widerspruch zum Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria (PRVA), der in Absatz 13 festhält:

 

„Erfolgsgarantien können nicht gegeben werden, wenn die vereinbarte PR-Leistung nur mit Hilfe von nicht in den Vertrag mit dem Auftraggeber einbezogenen, außenstehenden Dritten (z.B. Redakteuren, BloggerInnen oder Influencern) oder aufgrund der freien Entscheidung solcher Dritter zustande kommen kann. Medienresonanz kann nicht garantiert werden.“

 

Möglich wäre die garantierte Veröffentlichung und Bestimmbarkeit von Text und Bild nur bei bezahlten Informationsflächen, die aber gemäß Absatz 9 des Ehrenkodex des PRVA und § 26 Mediengesetz als solche gekennzeichnet werden müssen. Von der Agentur HM Sports wird darauf verwiesen, dass für die Berichterstattung kein Entgelt an die Medien geleistet wird, eine entsprechende Kennzeichnung sei demnach nicht notwendig. Stellt die Veröffentlichung aber keine bezahlte Informationsfläche dar, kann eine Agentur ihren Kunden gegenüber auch keine Garantie einer redaktionellen Berichterstattung und die Bestimmbarkeit von Text und Bild abgeben und dafür Entgelt verlangen.

 

Das genannte Angebot verstößt damit klar gegen den angeführten Grundsatz des Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria (PRVA). Aus diesem Grund hat der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations beschlossen, zu diesem konkreten Fall eine öffentliche Mahnung gegenüber HM Sports auszusprechen.

 

 

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Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Peter Kleemann, stv. Vorsitzender des PR-Ethik-Rats

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PR-Ethik-Rat: Ethisch korrekte Pressearbeit basiert auf Transparenz und nicht auf Ausgrenzung von Medien

(Wien, 25. September 2018) – Ethisch und demokratiepolitisch korrekte Kommunikations- und Pressearbeit grenzt keine Medien aus, sondern agiert transparent und glaubwürdig – gerade öffentliche Institutionen wie das Innenministerium haben hier gegenüber der Öffentlichkeit eine besondere Verantwortung.“, das hält Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats und Professorin an der Universität Wien, heute anlässlich von Medienberichten im Zusammenhang mit dem Österreichischen Bundesministerium für Inneres fest.

 

Transparente, wahrheitsgemäße und faire Information stehen im Mittelpunkt aller gängigen Kommunikationskodizes. Darauf muss die professionelle PR-Arbeit von Unternehmen wie Organisationen basieren. Kritische Medien sind essentiell für die Glaubwürdigkeit von Informationen und eine Grundvoraussetzung für Meinungsbildungsprozesse in einer demokratischen Gesellschaft. Gerade in Zeiten von Social Media sind die demokratiepolitische Funktion der Medien und ihre Rolle als kritisches Korrektiv unverzichtbar – nicht nur für die PR-Branche, sondern die gesamte Gesellschaft.

 

Der PR Ethik-Rat spricht sich daher gegen jede Form der Ungleichbehandlung von Medien und gegen jede Art von Infosperren gegenüber kritischen Medien aus.

 

Rückfragen:           

Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Peter Kleemann, stv. Vorsitzender des PR-Ethik-Rats

Tel: +43 664 83 55 071

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Presseinformation: Medienberichte zu Causa Schrott: PR-Ethik-Rat wird Fall auf mögliche Verstöße gegen Branchenkodizes prüfen

Medienberichte zu Causa Schrott: PR-Ethik-Rat wird Fall auf mögliche Verstöße gegen Branchenkodizes prüfen – Absendertransparenz und gemeinsame Verantwortung sind Grundprinzipien der Kommunikationsarbeit

(Wien, 24. August 2018) – Zu aktuell auf dem Internetportal „dietiwag.org“ und in verschiede-nen Medien veröffentlichten Meldungen rund um ein Gewinnspiel-Projekt des NR-Abgeordneten Dominik Schrott und einer Agentur weist der Österreichische Ethik Rat für Public Relations auf die freiwillige Selbstverpflichtung der österreichischen PR-Branche zur Absendertransparenz und gemeinsamen Verantwortung von Auftraggeber und Agentur hin. Der PR-Ethik-Rat wird den Fall zur genaueren Prüfung, ob Verstöße gegen österreichische PR-Branchenkodizes vorliegen, aufnehmen.

„Transparenz ist der wichtigste Wert in der Public Relations-Arbeit und die Bevölkerung muss auf die Richtigkeit der von Unternehmen, öffentlichen Institutionen und beauftragten Agenturen veröffentlichten Informationen vertrauen können. Jede Aktion, die dieses Vertrauen untergräbt, beschädigt die gesamte Kommunikationsbranche und ist absolut abzulehnen.“, hält Dr.
Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats und Professorin an der Universität Wien, fest.

Der PR-Ethik-Rat wird den Fall zur Bearbeitung aufnehmen und prüfen, ob hier Verstöße gegen den Ehrenkodex des PRVA (Public Relationsverbandes
Austria) und andere Branchenkodizes vorliegen. Gemäß den für österreichische Kommunikationsagenturen geltenden Branchenrichtlinien, wie dem PRVA-Ehrenkodex und dem Online-Kodex des PR-Ethik-Rats, haben Maßnahmen zu unterbleiben, „die die Öffentlichkeit zu irrigen Schlüssen veranlassen könnte“ und ist es nicht zulässig, „die Verantwortung für Täuschungsversuche in Richtung der AuftragnehmerInnen zu verschieben“.

Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations steht für die freiwillige Selbstkontrolle der heimischen PR-Fachleute. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:
Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats
Peter Kleemann, stv. Vorsitzender des PR-Ethik-Rats
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PR-Ethik-Rat präsentiert österreichweit ersten Leitfaden zu Content Marketing und neuen Online-Kodex

Den ersten Leitfaden für Content Marketing-Produkte und die Überarbeitung des Online-Kodex präsentiert der österreichische PR-Ethik-Rat in seinem Jubiläumsjahr 2018. MedienkonsumentInnen sollen damit besser zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten in Print-, Online- und AV-Medien unterscheiden können. Der Branche stellt der PREthik-Rat damit eine dringend benötigte Orientierungshilfe für den ethisch korrekten Umgang mit Content Marketing zur Verfügung. Nach dem 2016 vorgestellten, 2017 international ratifizierten und nun aktualisierten Online-Kodex erschließt der PR-Ethik-Rat nun mit Content Marketing ein weiteres, bislang ungeregeltes, Betätigungsfeld der Kommunikationsbranche. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 setzt sich der PR-Ethik-Rat für mehr Transparenz in der professionellen Medien- und Kommunikationsarbeit ein. Rund 200 Beschwerdefälle wurden seitdem bearbeitet, darunter aufsehenerregende Fälle wie die Pistenraupen-PR-Aktion des Tourismusverbandes Seefeld in Tirol und die Social Media-Postings im Zusammenhang mit der Agentur MHoch3.

PR-Ethik-Rat mit neuen Ratsmitgliedern und Universitäts-Lehrveranstaltung

Drei neue Kommunikationsexpertinnen verstärken ab sofort den PR-Ethik-Rat: Mag. Livia Dandrea-Böhm (A1 Telekom Austria), Pamina Hofstädter (Kurier Digital) und Mag. Daniela Winnicki (Bayer Austria) sind ab sofort neue Ratsmitglieder im PR-Ethik-Rat. Damit erweitert das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der österreichischen PR-Branche seine Expertise um Fachkompetenz aus den Bereichen Unternehmenskommunikation und Online-Medien. Inhaltlich erweitert der PR-Ethik-Rat seine Schwerpunkte neben der Erarbeitung von Branchen-Leitlinien und der Bearbeitung von Beschwerdefällen aus dem PR-Bereich verstärkt um das Thema Ausbildung: Im Rahmen einer regelmäßigen Lehrveranstaltung an der Universität Wien im Sommersemester 2018 wird der Rat den Studierenden kommunikationsethische Handlungsfelder näherbringen und verankert damit die PR-Ethik in der Ausbildung.

Presseaussendung (.pdf/87kb)

Pressefoto Mag. Livia Dandrea-Böhm (Copyright A1)

Pressefoto Pamina Hofstädter (Copyright Gerhard Deutsch / KURIER)

Pressefoto Mag. Daniela Winnicki (Copyright Bayer Austria / Roland Unger)